A I M
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
A I M – Architektur Ingenieur Martey, Christopher Martey, (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Ingenieurleistungen im Bauwesen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag sowie den dort vereinbarten Leistungsmodulen.
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
Planung (HOAI-Leistungsphasen)
Bauüberwachung / Bauleitung
Aufmaß / Vermessung
Bausachverständigenleistungen (Gutachten, Beweissicherung, Zustandsfeststellung)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Die Leistungen des Auftragnehmers stellen Dienstleistungen dar. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen
zutreffende Angaben zu machen
notwendige Entscheidungen rechtzeitig zu treffen
Zugang zu Baustelle und Projekt zu ermöglichen
Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Vergütung erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Konditionen (z. B. Stundensatz oder Pauschalhonorar).
Alle Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder zusätzlich erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten.
Dies gilt insbesondere für:
Zusatzleistungen
Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers
Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen
Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen oder aufgrund von Änderungen, zusätzlichen Anforderungen oder unvorhergesehenen Umständen erforderlich werden, gelten als Zusatzleistungen.
Diese sind gesondert zu vergüten.
Zusatzleistungen gelten insbesondere dann als beauftragt, wenn sie:
zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts erforderlich sind oder
auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgen
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber informieren, soweit dies im Projektablauf möglich und zumutbar ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
Der Auftragnehmer ist berechtigt:
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen
weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen
Abschlagszahlungen zu verlangen
Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
Eine Haftung besteht insbesondere nicht für:
Planungsleistungen Dritter
Ausführungsfehler der ausführenden Unternehmen
versteckte oder nicht erkennbare Mängel
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen des Auftraggebers
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
Die Bauüberwachung erfolgt stichprobenartig und stellt keine lückenlose Kontrolle aller Bauleistungen dar.
Eine Haftung für nicht erkennbare oder verdeckte Mängel ist ausgeschlossen.
Aufmaße erfolgen auf Grundlage der vorhandenen Gegebenheiten und Unterlagen.
Eine Gewähr für absolute Maßgenauigkeit wird nicht übernommen.
Eine Haftung für Folgemaßnahmen (z. B. Ausführung oder Materialbestellungen) ist ausgeschlossen.
Im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination übernimmt der Auftragnehmer ausschließlich Koordinationsleistungen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften liegt bei Bauherr und den ausführenden Unternehmen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Fotodokumentationen anzufertigen und zu Dokumentationszwecken zu verwenden.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Planungen und Gutachten bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Eine Nutzung ist ausschließlich für das vereinbarte Projekt zulässig.
Verbindliche Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Kommunikation über Messenger-Dienste dient ausschließlich der unverbindlichen Abstimmung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Tübingen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
A I M – Architektur Ingenieur Martey
Christopher Martey
Ingenieur (B. Eng.) Architektur
Bausachverständiger
Sicherheit- u. Gesundheitsschutzkoordinator
Freier Ingenieur
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A I M - Architektur Ingenieur Martey
Postfach 11 01
72001 Tübingen
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